Gleitschirm-Check überflogen: Was passiert mit der Versicherung?

Von 'die Versicherung zahlt gar nichts mehr' bis 'solange er gut fliegt, merkt das eh keiner': Was stimmt wirklich, wenn der 2-Jahres-Check abgelaufen ist?

Letzte Aktualisierung: Juni 2026·Quellen verlinkt

Dieser Ratgeber fasst allgemein zugängliche Informationen aus Hersteller-Dokumenten, DHV-Quellen und Gesetzestexten zusammen (Stand: Juni 2026). Die Angaben wurden nicht durch einen direkten Abruf aktueller Websites live verifiziert · Inhalte können sich geändert haben. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen DHV-zugelassenen Betrieb, den jeweiligen Hersteller oder einen Fachanwalt für Luftfahrtrecht. Verbindliche Informationen erhältst du direkt beim DHV oder dem jeweiligen Hersteller.

1. Ab wann gilt der Schirm als nicht mehr lufttüchtig?

Ein Gleitschirm ist in Deutschland ein Luftfahrzeug nach § 1 LuftVG. Als Pilot und Halter bist du dafür verantwortlich, dass er vor jedem Flug lufttüchtig ist.

Pflichtcheck: Alle 24 Monate bei einem DHV-zugelassenen Betrieb.

Einen Tag drüber: Rechtlich nicht lufttüchtig. Fliegen damit ist eine Ordnungswidrigkeit.

Die Versicherungsbedingungen beziehen sich wörtlich auf die Musterprüfung (LTF / EN 926), nicht explizit auf den 2-Jahres-Check. Dass ein überfälliger Check trotzdem relevant ist, ist die naheliegende Schlussfolgerung aus den LTF, steht so aber nicht im Kleingedruckten. Verbindliche Auskunft: direkt beim DHV.

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2. Die Halter-Haftpflichtversicherung

Die gute Nachricht zuerst: Die DHV-Haftpflicht zahlt Geschädigten, egal ob dein Check überfällig ist oder nicht. Das ist Pflichtversicherung, ähnlich wie beim Auto.

Das "dicke Aber": Regress, vertraglich begrenzt

Nach § 9 der Luftfahrt-Haftpflichtversicherungs-Bedingungen (AHB-Lu H 1 2008) i. V. m. § 28 VVG gilt:

Vorsatz → Versicherer ist von der Leistungspflicht komplett frei.

Grobe Fahrlässigkeit vor dem Schadensfall (z. B. wissentlich mit überfälligem Check fliegen) → Der Versicherer darf seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen (§ 9 AHB-Lu 2008). Es gibt also keine feste Euro-Grenze. Die oft kolportierten „5.000 bis 10.000 Euro" stammen aus dem KFZ-Pflichtversicherungsrecht und gelten hier nicht. Beim DHV nachfragen.

Obliegenheitsverletzung nach dem Schadensfall (z. B. verspätete Meldung, fehlende Mitwirkung) → Hier greift der Kausalitätsgegenbeweis am klarsten: Soweit die Verletzung weder für den Eintritt noch für den Umfang der Leistung ursächlich war, bleibt der Versicherer leistungspflichtig (§ 28 Abs. 3 VVG).

Quelle: Luftfahrt-Haftpflichtversicherungs-Bedingungen (AHB-Lu 2008), erhältlich beim DHV. Der gesetzliche Schutz der Geschädigten bei Pflichtversicherungen ergibt sich aus § 117 VVG. Die Höhe einer Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. Verbindliche Auskunft nur vom Versicherer.

3. Kasko & Unfallversicherung: hier kein Kürzen, sondern alles weg

Bei Kasko und Unfall ist die Lage klarer. Und härter. § 3 der Luftfahrt-Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB-Lu U 2008):

"Kein Versicherungsschutz besteht für Unfälle der versicherten Person als Führer eines Luftfahrzeugs … wenn sich das Luftfahrzeug nicht in einem Zustand befunden hat, der den gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen über das Halten und den Betrieb von Luftfahrzeugen entsprochen hat."

Das ist kein gestuftes Kürzen, sondern ein kompletter Leistungsausschluss. Das betrifft: personenbezogene Bergungskosten (über die DHV-Haftpflicht mitversichert: 2 500 € / 10 000 € / 20 000 € je nach Tarif) sowie eine separate Geräte-Kasko.

4. Was, wenn der Check gar nichts mit dem Unfall zu tun hatte?

Jetzt wird's interessant. Das kennen die wenigsten:

Kausalitätsgegenbeweis (§ 28 Abs. 3 VVG)

Das VVG kennt den Grundsatz, dass eine Pflichtverletzung den Versicherer nur insoweit entlastet, wie sie für den Schaden ursächlich war. Wie weit das auf einen überfälligen Check durchschlägt, ist Auslegungssache und im Streit eine Frage für Versicherer und Gericht. Verlass dich nicht darauf, halte den Check aktuell.

Beispiel: Check ist drei Wochen überfällig. Du stürzt, weil dich ein Thermikschlauch überrascht, ein Gutachten bestätigt den Schirm als technisch einwandfrei. Dann spricht vieles gegen einen Kausalzusammenhang. Ob ein Regress am Ende entfällt, entscheidet aber der Einzelfall, nicht dieser Ratgeber.

  • !Kasko/Unfall: Kein Kausalitätsgegenbeweis möglich. Der Ausschluss gilt unabhängig davon, ob der Zustand den Unfall verursacht hat.
  • Haftpflicht: Der Kausalitätsgrundsatz des VVG kann zugunsten des Piloten wirken. Ob er einen überfälligen Check erfasst, ist Auslegungssache, ein Sachverständigengutachten kann helfen.

Kein Rechtsrat. Für konkrete Schadensfälle Fachanwalt für Luftfahrtrecht hinzuziehen.

5. Tandem: der Passagier ist nicht automatisch mitversichert

Kurze Antwort: Die Standard-Halterhaftpflicht deckt Schadensansprüche des Passagiers in der Praxis nicht ab.

Gewerbliche Tandemflüge: separate Passagier-Haftpflicht ist erforderlich. Privat? Kommt auf Vertrag und Zulassung an. Vor dem ersten Tandemflug beim DHV und Versicherer klären.

6. Im Ausland: Dokumente raus, bitte

Italien, Frankreich, Slowenien: Manche Behörden und Fluggebietsbetreiber sind bei Kontrollen und nach Unfällen sehr penibel. Kein gültiger Check-Stempel: unangenehme Situationen vorprogrammiert.

Hinweis: Dieser Abschnitt betrifft ausländisches Recht und lokale Behördenpraxis, nicht die DHV/HDI-Versicherungsbedingungen, die geografisch weiter gefasst sind. Für spezifische Einflugbestimmungen in einzelnen Ländern wende dich an den jeweiligen nationalen Verband.

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Häufige Fragen

Zahlt die Versicherung, wenn der Gleitschirm-Check abgelaufen ist?

Haftpflicht: Geschädigte sind in der Regel durch die Pflichtversicherung abgesichert (§ 117 VVG). Bei grob fahrlässigem Verstoß kann der Versicherer seine Leistung gegenüber dem Piloten in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen, eine feste Euro-Grenze gibt es nicht. Kasko/Unfall: vollständiger Leistungsausschluss möglich. Verbindliche Auskunft nur vom Versicherer oder Fachanwalt.

Wie lange darf man den Check überfliegen?

Keinen einzigen Tag. Ab dem ersten Tag nach Ablauf der 24 Monate gilt der Schirm rechtlich als nicht lufttüchtig.

Gilt die DHV-Versicherung auch ohne gültigen Check?

Die Haftpflicht schützt Geschädigte weiterhin, aber der Versicherer kann beim Piloten Regress nehmen. Die Kasko/Unfall-Komponente kann vollständig entfallen.

Was kostet ein 2-Jahres-Check?

In der Regel zwischen 60 und 150 €, je nach Betrieb, Schirmgröße und Zustand. Die nextXC-App hilft dir, einen zertifizierten Betrieb in deiner Nähe zu finden.

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